{"id":82,"date":"2016-02-02T10:46:23","date_gmt":"2016-02-02T09:46:23","guid":{"rendered":"http:\/\/2016.polizeisv-graz.at\/?page_id=82"},"modified":"2024-02-21T19:50:22","modified_gmt":"2024-02-21T18:50:22","slug":"sektion-schiessen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/sektion-schiessen\/","title":{"rendered":"Sektion Schie\u00dfen"},"content":{"rendered":"
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[\/vc_column_text][vc_column_text]Die Sektion Schie\u00dfen wurde 1988 mit dem Ziel (wieder)gegr\u00fcndet, unseren Polizeibeamten das immer popul\u00e4rer werdende\u201ePraktische Pistolenschie\u00dfen\u201c nach den Regeln des IPSC neben der dienstlichen Schie\u00dfausbildung gemeinsam mit zivilen Mitgliedern zu erm\u00f6glichen.<\/p>\n
Die Schie\u00dfanlage befindet sich in den ehemaligen K\u00fchlkellern der Brauerrei Puntigam in 8055 Graz, Herrgottwiesgasse 300. Die R\u00e4umlichkeiten werden durch den PostSportverein Graz betreut und bieten aufgrund einer langj\u00e4hrigen freundschaftlichen Kooperation auch den Sch\u00fctzen des PolizeiSV Graz die M\u00f6glichkeit, den Schie\u00dfsport auszu\u00fcben.<\/p>\n
Die Mitglieder der PolizeiSV-Graz haben so die M\u00f6glichkeit den Schie\u00dfsport nicht nur nach den Regeln der IPSC (PPS), sondern auch nach SGKP (Pr\u00e4zision) und ISSF (Luftgewehr -pistole) zu den vorgegebenen Schie\u00dfzeiten (Dienstag und Freitag von 17.00 bis 21.00 Uhr) auszu\u00fcben.<\/p>\n
Geb\u00fchren: Mitgliedschaft Sektion Schie\u00dfen:<\/strong> Best\u00e4tigungen nach \u00a7 11b Waffengesetz:<\/strong> <\/p>\n IPSC<\/strong><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Pr\u00e4zision<\/strong><\/p>\n <\/p>\n Luftpistole\/-gewehr<\/strong><\/p>\n [\/vc_column_text][\/vc_column][vc_column width=“1\/3″] Sektionsleiter<\/strong><\/p> <\/p>\n BI Klaus Gasteiger<\/p>\n 0664 848 7136<\/p>\n
\n<\/strong>Einmalig ist eine Einschreibgeb\u00fchr von \u20ac 250,–. zu bezahlen.
\nJ\u00e4hrlich ist eine Ben\u00fctzungsgeb\u00fchr von \u20ac 90,– zu entrichten.<\/p>\n
\nAufgrund der Auslastung der Kellerr\u00e4umlichkeiten besteht bis auf Widerruf ein Aufnahmestopp von neuen Mitgliedern! Dies gilt nicht f\u00fcr aktive Polizistinnen und Polizisten!<\/strong><\/p>\n
\nF\u00fcr Mitglieder, die den Schie\u00dfsport regelm\u00e4\u00dfig aus\u00fcben oder regelm\u00e4\u00dfig an Schie\u00dfbewerben teilnehmen, kann eine Best\u00e4tigung gem. \u00a7 11b WaffG ausgestellt werden. Diese dient als Ersatz f\u00fcr den „Waffenf\u00fchrerschein“ und somit als Beweismittel f\u00fcr die Bef\u00e4higung zum sachgem\u00e4\u00dfen Umgang mit Waffen. Kontaktieren Sie daf\u00fcr den Sektionsleiter Klaus Gasteiger telefonisch oder per Mail.<\/p>\nKeller\u00fcbersicht:<\/strong><\/h3>\n