{"id":109,"date":"2016-02-02T11:11:29","date_gmt":"2016-02-02T10:11:29","guid":{"rendered":"http:\/\/2016.polizeisv-graz.at\/?page_id=109"},"modified":"2016-02-17T12:19:54","modified_gmt":"2016-02-17T11:19:54","slug":"statuten","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/sektion-psv-einstieg\/psv\/statuten\/","title":{"rendered":"Statuten"},"content":{"rendered":"

[vc_row][vc_column][vc_column_text]<\/p>\n

Satzungen der Polizei-SV Graz<\/h2>\n

Pr\u00e4ambel<\/h3>\n

Die in diesen Satzungen verwendeten personenbezogenen Ausdr\u00fccke gelten f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner gleicherma\u00dfen.<\/p>\n

\u00a7 1: Name und Sitz der Vereinigung<\/h3>\n

Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201ePolizeisportvereinigung Graz\u201c (PSV-Graz) und hat ihren Sitz in Graz.<\/p>\n

Sie geh\u00f6rt dem Allgemeinen Sportverband \u00d6sterreichs, Landesverband Steiermark (ASV\u00d6-Stmk) und dem \u00d6sterreichischen Polizeisportverband (\u00d6PolSV) als Mitglied an.<\/p>\n

Die Mitgliedschaft bei den in der Bundessportorganisation anerkannten Sportfachverb\u00e4nden richtet sich nach den jeweiligen Aktivit\u00e4ten der Sektionen (Sportgruppen).<\/p>\n

\u00a7 2: Grunds\u00e4tze und Zweck der Vereinigung<\/h3>\n

Die Vereinigung ist \u00fcberparteilich und unabh\u00e4ngig.<\/p>\n

Der Zweck der Vereinigung ist die F\u00f6rderung und Pflege verschiedener Sportdisziplinen als Breitensport, Leistungssport und Spitzensport.<\/p>\n

Dieser Zweck soll erreicht werden:<\/p>\n

    \n
  1. Durch Aus\u00fcbung des Sportes innerhalb der einzelnen Sektionen \u2013 vom individuellen bis zum gemeinsamen Training,<\/li>\n
  2. durch Veranstaltung vereinsinterner Wettk\u00e4mpfe,<\/li>\n
  3. durch Teilnahme an sportlichen Wettk\u00e4mpfen,<\/li>\n
  4. durch Schaffung und F\u00fchrung vereinseigener Einrichtungen und Anlagen, sowie die Durchf\u00fchrung allgemeiner Vereinsveranstaltungen unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen,<\/li>\n
  5. durch gemeinsame Aktivit\u00e4ten wie Wanderfahrten, gesellige Zusammenk\u00fcnfte, und Veranstaltungen f\u00fcr Kinder und Jugendliche,<\/li>\n
  6. durch Abhaltung von Kinder- und Jugendsportkursen in verschiedenen Sportdisziplinen.<\/li>\n<\/ol>\n

    Die Vereinigung ist gemeinn\u00fctzig und nicht auf Gewinn ausgerichtet.<\/p>\n

    \u00a7 3: Mittel zur Erreichung des Zweckes<\/h3>\n

    Die erforderlichen Mittel werden aufgebracht:<\/p>\n

      \n
    1. Durch Mitgliedsbeitr\u00e4ge,<\/li>\n
    2. durch Subventionen,<\/li>\n
    3. aus den Reinertr\u00e4gnissen gesellschaftlicher Veranstaltungen und vereinseigener Einrichtungen,<\/li>\n
    4. aus Spenden und Verm\u00e4chtnissen.<\/li>\n<\/ol>\n

      \u00a7 4: Mitgliedschaft<\/h3>\n
        \n
      1. Die Mitglieder werden eingeteilt:\n
          \n
        1. Ordentliche Mitglieder<\/li>\n
        2. Unterst\u00fctzende Mitglieder und<\/li>\n
        3. Ehrenmitglieder.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n
        4. Als ordentliches Mitglied kann jede(r) Angeh\u00f6rige(r) des Aktiv- und Ruhestandes des Innenressorts (BM.I) und seiner nachgeordneten \u00a0Dienststellen aufgenommen werden (Vollmitglieder). Auch den Familienmitgliedern (Lebenspartner\/Innen und Kinder bis zum des vorgenannte Personenkreises steht diese Mitgliedschaft offen.<\/li>\n
        5. In begr\u00fcndeten F\u00e4llen k\u00f6nnen auch aktive Sportler, die\u00a0 nicht unter den oben \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 angegebenen Personenkreis fallen, als ordentliche Mitglieder aufgenommen werden.<\/li>\n
        6. Unterst\u00fctzende Mitglieder sind alle \u00fcbrigen Personen, die im Interesse der Sportf\u00f6rderung die Vereinigung zu unterst\u00fctzen bereit sind und\/oder sich in einer Sektion (Sportgruppe) aktiv sportlich bet\u00e4tigen.<\/li>\n
        7. Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen zur Aufnahme in die Vereinigung der schriftlichen Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters.<\/li>\n<\/ol>\n

          \u00a7 5: Erwerb der Mitgliedschaft<\/h3>\n
            \n
          1. \u00dcber die Aufnahme von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern entscheidet der Vereinsvorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gr\u00fcnden abgelehnt werden.<\/li>\n
          2. Mitglieder die sich um die Vereinigung besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen von der Generalversammlung auf Antrag des Vereinsvorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/li>\n<\/ol>\n

            \u00a7 6: Verlust der Mitgliedschaft<\/h3>\n

            Die Mitgliedschaft wird verloren:<\/p>\n

              \n
            1. Durch den Tod,<\/li>\n
            2. durch einen freiwilligen Austritt, der schriftlich dem Vereinsvorstand bekannt zu geben ist.<\/li>\n
            3. durch Ausschluss, wenn Mitglieder durch ihr Verhalten den Interessen der Vereinigung gr\u00f6blich zuwider handeln bzw. trotz Mahnung die Bezahlung des Jahresmitgliedsbeitrages verweigern,<\/li>\n
            4. wer aus dem \u00f6ffentlich rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnis auf Grund der Disziplinarstrafe der Entlassung oder durch Amtsverlust ausscheidet.<\/li>\n<\/ol>\n

              Der Ausschluss wird vom Vereinsvorstand ausgesprochen. Gegen diesen Ausschluss ist die Berufung an die Generalversammlung m\u00f6glich; in der Zwischenzeit ruhen alle Mitgliederrechte.<\/p>\n

              \u00a7 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h3>\n

              Ordentlichen Mitgliedern (Vollmitglieder) steht das aktive und soweit sie das 18. Lebensjahr vollendet haben, auch das passive Stimmrecht zu.<\/p>\n

              Unterst\u00fctzenden Mitgliedern steht nur das aktive Stimmrecht zu.<\/p>\n

              Eingabe von schriftlichen oder m\u00fcndlichen Vorschl\u00e4gen an den Vereinsvorstand bzw. an die Generalversammlung.<\/p>\n

              Teilnahme an den Generalversammlungen, sowie allen sonstigen Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n

              Ben\u00fctzung von vereinseigenen Einrichtungen und Sportger\u00e4ten aufgrund spezieller Regelungen.<\/p>\n

              Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Zielsetzungen des Vereins zu f\u00f6rdern.<\/p>\n

              Den jeweils von der Generalversammlung beschlossenen Mitgliedsbeitrag fristgerecht einzuzahlen.<\/p>\n

              \u00a7 8: Organe der Vereinigung<\/h3>\n

              Die Organe der Vereinigung sind:<\/p>\n

                \n
              1. Die Generalversammlung (ordentliche oder au\u00dferordentliche);<\/li>\n
              2. der Vereinsvorstand;<\/li>\n
              3. der Sportausschuss;<\/li>\n
              4. die Kontrolle;<\/li>\n
              5. das Schiedsgericht.<\/li>\n<\/ol>\n

                \u00a7 9: Ordentliche Generalversammlung (Mitgliederversammlung)<\/h3>\n
                  \n
                1. Die Generalversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen.<\/li>\n
                2. Die Einberufung derselben hat schriftlich\u00a0\u00a0 drei\u00a0 Wochen vor ihrer Abhaltung unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.<\/li>\n
                3. Das Stimmrecht kann durch schriftliche Vollmacht an ein anderes stimmberechtigtes Mitglied \u00fcbertragen werden. Ein Mitglied kann jedoch nicht mehr als drei Vollmachten auf sich vereinigen.<\/li>\n
                4. Die Generalversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn sie ordnungsgem\u00e4\u00df einberufen wurde und mindestens die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Sollte nicht die H\u00e4lfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, so findet nach f\u00fcnfzehn Minuten die Generalversammlung am selben Ort und mit derselben Tagesordnung statt, die dann beschlussf\u00e4hig ist.<\/li>\n
                5. Die Generalversammlung fasst ihre Beschl\u00fcsse, wenn in den Satzungen nichts anderes vorgesehen ist, mit einfacher Stimmenmehrheit.<\/li>\n
                6. Jedes Mitglied hat das Recht, Antr\u00e4ge an die Generalversammlung zu stellen. Der entsprechend begr\u00fcndete Antrag muss jedoch, um in der Generalversammlung behandelt werden zu k\u00f6nnen, mindestens f\u00fcnf Tage vor dieser schriftlich beim Vorstand eingebracht werden. Antr\u00e4ge, die nicht fristgerecht oder erst in der Generalversammlung eingebracht werden, bed\u00fcrfen, um in Verhandlung gezogen zu werden, der Zweidrittelstimmenmehrheit.<\/li>\n
                7. Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, in dessen Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn auch dieser verhindert ist, das am l\u00e4ngsten im Vorstand t\u00e4tige Mitglied.<\/li>\n
                8. \u00dcber jede Generalversammlung muss ein Protokoll gef\u00fchrt werden, aus dem die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder, die gestellten Antr\u00e4ge, die g\u00fcltige Beschlussfassung oder Ablehnung ersichtlich sein muss. Das Protokoll ist auf Verlangen allen Mitgliedern zug\u00e4nglich zu machen. Die Mitglieder haben das Recht innerhalb von weiteren vier Wochen gegen die Richtigkeit des Protokolls nachweislich schriftlich begr\u00fcndete Einwendungen zu erheben. Solche Einwendungen sind nur zul\u00e4ssig, wenn behauptet wird, dass das Protokoll die Beschl\u00fcsse der Generalversammlung unrichtig wiedergibt. Im Falle der Erhebung von solchen Einwendungen sind diese vom Vereinsvorstand auf ihre Stichhaltigkeit an Hand der schriftlichen Unterlagen\u00a0 oder\u00a0 vorhandener Tonaufzeichnungen\u00a0 in Gegenwart des Einspruchswerbers zu pr\u00fcfen. Im Falle berechtigter Einwendungen ist das Protokoll zu berichtigen, das berichtigte Protokoll ist den Mitgliedern bekannt zu geben oder aufzulegen.<\/li>\n<\/ol>\n

                  \u00a7 10: Wirkungskreis der ordentlichen Generalversammlung<\/h3>\n

                  In den Wirkungskreis der ordentlichen Generalversammlung fallen:<\/p>\n

                    \n
                  1. Genehmigung des Protokolls der letzten ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Generalversammlung<\/li>\n
                  2. Rechenschaftsbericht des Vereinsvorstandes<\/li>\n
                  3. Bericht der Kontrolle \u2013 Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n
                  4. Entlastung des Vereinsvorstandes und der Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n
                  5. Abwahl einzelner oder des gesamten Vereinsvorstandes<\/li>\n
                  6. Neuwahl des Vorstandes und Best\u00e4tigung der Sektionsleiter<\/li>\n
                  7. Wahl der Kontrolle – Rechnungspr\u00fcfer<\/li>\n
                  8. Festsetzung des Mitgliedsbeitrages<\/li>\n
                  9. Beschussfassung \u00fcber eingebrachte Antr\u00e4ge des Vorstandes oder eines Mitgliedes<\/li>\n
                  10. Berufungsentscheidung \u00fcber die Nichtaufnahme eines Beh\u00f6rdenangeh\u00f6rigen<\/li>\n
                  11. Entscheidung \u00fcber den Ausschluss aus der Vereinigung<\/li>\n
                  12. Ernennung von Ehrenmitgliedern<\/li>\n
                  13. Ehrungen<\/li>\n<\/ol>\n

                    Beschl\u00fcsse der Generalversammlung haben mit einfacher Stimmenmehrheit zu erfolgen.<\/p>\n

                    \u00a7 11: Wirkungskreis der au\u00dferordentlichen Generalversammlung<\/h3>\n

                    Eine au\u00dferordentliche Generalversammlung ist einzuberufen:<\/p>\n

                      \n
                    1. Auf Beschluss des Vereinsvorstandes oder Sportausschusses.<\/li>\n
                    2. Wenn mindestens 1\/10\u00a0der ordentlichen Mitglieder dies schriftlich beantragt.<\/li>\n<\/ol>\n

                      Die Einberufung hat durch den Vorstand binnen 3 Wochen nach dem gestellten Antrag zu erfolgen.<\/p>\n

                      In der au\u00dferordentlichen Generalversammlung hat jedes Mitglied sein Stimmrecht pers\u00f6nlich auszu\u00fcben.<\/p>\n

                      Im \u00dcbrigen gelten f\u00fcr die au\u00dferordentliche Generalversammlung dieselben Bestimmungen, wie f\u00fcr die ordentliche, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.<\/p>\n

                      \u00a7 12: Vereinsvorstand (Leitungsorgan)<\/h3>\n

                      Der Vereinsvorstand, der in der Generalversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt wird, besteht aus:<\/p>\n

                        \n
                      1. Dem Pr\u00e4sidenten,<\/li>\n
                      2. dem Obmann und Stellvertreter<\/li>\n
                      3. dem Schriftf\u00fchrer und Stellvertreter<\/li>\n
                      4. dem Kassier und Stellvertreter<\/li>\n
                      5. dem Sportleiter und Stellvertreter<\/li>\n
                      6. dem Pressereferenten<\/li>\n
                      7. dem Verwalter der vereinseigenen Sportanlage<\/li>\n<\/ol>\n

                        F\u00fcr wichtige Angelegenheiten der Vereinigung k\u00f6nnen Beir\u00e4te gew\u00e4hlt, bzw. vom Vereinsvorstand bis zur n\u00e4chsten Generalversammlung kooptiert werden.<\/p>\n

                        Der Pr\u00e4sident\u00a0\u00a0 repr\u00e4sentiert die Vereinigung.
                        \nDer Obmann f\u00fchrt alle Gesch\u00e4fte der Vereinigung und vertritt sie nach au\u00dfen. F\u00fcr die Vereinigung ist der Obmann und der Schriftf\u00fchrer bzw .Sportleiter\u00a0 zeichnungsberechtigt; in finanziellen Angelegenheiten der Obmann und der Kassier bzw. sein Stellvertreter.<\/p>\n

                        Scheidet der Pr\u00e4sident aus irgendeinem Grund aus, geht diese Funktion bis zur n\u00e4chsten Generalversammlung auf den Obmann \u00fcber. Scheidet der Obmann aus irgendeinem Grund aus, geht diese Funktion bis zur n\u00e4chsten Generalversammlung auf den Obmann-Stellvertreter \u00fcber.
                        \nSonstige Vorstandsfunktionen k\u00f6nnen vom Vereinsvorstand durch ein w\u00e4hlbares ordentliches Mitglied kooptiert werden.<\/p>\n

                        Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 5 Mitgliedern beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.<\/p>\n

                        Der Vorstand\u00a0 kann\u00a0 sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben, in der die sachlichen Aufgabengebiete der einzelnen Vorstandsmitglieder genauer festgelegt sind.<\/p>\n

                        \u00a7 13: Aufgaben des Vorstandes<\/h3>\n

                        Der Vereinsvorstand ist das leitende und \u00fcberwachende Organ der Vereinigung und\u00a0 hat f\u00fcr die Abwicklung der Vereinsgesch\u00e4fte im Sinne dieser Satzungen zu sorgen.<\/p>\n

                        Vollzug der Beschl\u00fcsse der ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<\/p>\n

                        Die Einberufung der ordentlichen und au\u00dferordentlichen Generalversammlung.<\/p>\n

                        Aufnahme und Ablehnung von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern. Ausschluss von ordentlichen und unterst\u00fctzenden Mitgliedern. Vorbereitung von Antr\u00e4gen f\u00fcr die ordentliche oder au\u00dferordentliche Generalversammlung. Beiziehung von au\u00dfenstehenden Personen zur Durchf\u00fchrung bestimmter Angelegenheiten.<\/p>\n

                        Wenn die Gesch\u00e4fte der Vereinigung es erforderlich machen, hat der Vorstand den Sportausschuss einzuberufen.<\/p>\n

                        \u00a7 14: Wirkungskreis des Sportausschusses<\/h3>\n

                        Dem Sportausschuss geh\u00f6ren die Mitglieder des Vorstandes und die Sektionsleiter (Spartenleiter) an.
                        \nDer Leiter jeder Sektion wird vom Vorstand ernannt und in der n\u00e4chsten Generalversammlung\u00a0 best\u00e4tigt.<\/p>\n

                        Dem Sportausschuss obliegen alle Angelegenheiten \u00fcber die im Vorstand keine Einigung erzielt werden konnte. Beratung \u00fcber die F\u00fchrung der Sektionen und des gesamten Sportbetriebes einschlie\u00dflich der Wahrnehmung aller Meisterschaftstermine und Durchf\u00fchrung von Veranstaltungen.
                        \nBeratungen \u00fcber Antr\u00e4ge, die der\u00a0 ordentlichen oder au\u00dferordentlichen Generalversammlung zur Beschussfassung vorgelegt werden sollen. Au\u00dferdem obliegt ihm die Beratung und der Beschluss des vom Vereinsvorstand aufgestellten Jahresbudgets.<\/p>\n

                        Der Sportausschuss muss mindestens zweimal j\u00e4hrlich einberufen werden und ist jedenfalls einzuberufen, wenn mehr als die H\u00e4lfte der Mitglieder des Sportausschusses dies verlangen.<\/p>\n

                        Den Vorsitz f\u00fchrt der Obmann, in seiner Verhinderung sein Vertreter.<\/p>\n

                        \u00a7 15: Kontrolle<\/h3>\n

                        Die Kontrolle (Rechnungspr\u00fcfer) besteht aus zwei Mitgliedern und mindestens einem Ersatzmitglied.
                        \nSie werden von der ordentlichen Generalversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Sie d\u00fcrfen keine andere Funktion innerhalb der Vereinigung aus\u00fcben.<\/p>\n

                        Der Kontrolle obliegt die \u00dcberwachung der Finanzgebarung und der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der Vereinigung. Es sind ihr alle Unterlagen und Belegen zur Einsichtnahme vorzulegen.<\/p>\n

                        Sie hat viertelj\u00e4hrlich die Gesch\u00e4ftsgebarung zu \u00fcberpr\u00fcfen, in jedem Fall aber unmittelbar vor einer Generalversammlung.<\/p>\n

                        \u00a7 16: Das Schiedsgericht<\/h3>\n

                        \u00dcber alle aus dem Vereinsverh\u00e4ltnis entstehenden Streitigkeiten entscheidet das Schiedsgericht endg\u00fcltig.<\/p>\n

                        Das Schiedsgericht setzt sich aus f\u00fcnf ordentlichen Vereinsmitgliedern zusammen. Es wird derart gebildet, dass jeder Streitteil innerhalb von acht Tagen\u00a0 dem Vorstand zwei Mitglieder als Schiedsrichter namhaft macht, welche wiederum ein weiteres Mitglied, das nach M\u00f6glichkeit ein rechtskundiger Polizeibeamter sein soll, zum Vorsitzenden w\u00e4hlen.<\/p>\n

                        Das Schiedsgericht f\u00e4llt seine Entscheidung bei Anwesenheit aller seiner Mitglieder mit einfacher Stimmenmehrheit. Der Vorsitzende gibt seine Stimme zuletzt ab.<\/p>\n

                        Eine Berufung gegen Entscheidungen des Schiedsgerichtes ist nicht m\u00f6glich.<\/p>\n

                        \u00a7 17: Aufl\u00f6sung der Vereinigung<\/h3>\n

                        Die freiwillige Aufl\u00f6sung der Vereinigung kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen au\u00dferordentlichen Generalversammlung mit Vierf\u00fcnftelstimmenmehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Das Stimmrecht muss pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n

                        \u00dcber die weitere Verwendung des Vereinsverm\u00f6gens hat die au\u00dferordentliche Generalversammlung sogleich nach der Beschlussfassung \u00fcber die Aufl\u00f6sung einen Beschluss zu fassen, jedoch darf dieses nur einem Sportverein oder Sportverband zuflie\u00dfen, dessen T\u00e4tigkeit ebenfalls auf gemeinn\u00fctziger Grundlage erfolgt.[\/vc_column_text][\/vc_column][\/vc_row]<\/p>\n<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

                        [vc_row][vc_column][vc_column_text] Satzungen der Polizei-SV Graz Pr\u00e4ambel Die in diesen Satzungen verwendeten personenbezogenen Ausdr\u00fccke gelten f\u00fcr Frauen und M\u00e4nner gleicherma\u00dfen. \u00a7 1: Name und Sitz der Vereinigung Die Vereinigung f\u00fchrt den Namen \u201ePolizeisportvereinigung Graz\u201c (PSV-Graz) und hat ihren Sitz in Graz. Sie geh\u00f6rt dem Allgemeinen Sportverband \u00d6sterreichs, Landesverband Steiermark (ASV\u00d6-Stmk) und dem \u00d6sterreichischen Polizeisportverband (\u00d6PolSV) als […]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":6,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"page-psv.php","meta":{"_acf_changed":false,"ngg_post_thumbnail":0,"footnotes":""},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/109"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=109"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/109\/revisions"}],"up":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/6"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.polizeisv-graz.at\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=109"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}